Ratgeber
Führerschein-Lexikon
BF17, Sonderfahrten, Probezeit & Co. – alle wichtigen Begriffe kurz und verständlich erklärt.
In unserem Führerschein-Lexikon erklären wir dir die wichtigsten Begriffe rund um deine Fahrausbildung – von BF17 über die Sonderfahrten bis zur Probezeit. Kurz, verständlich und auf den Punkt.
- Abfahrtskontrolle
- Vor der praktischen Prüfung zeigst du, dass du dein Fahrzeug auf Verkehrssicherheit prüfen kannst – z. B. Reifen, Beleuchtung, Bremsflüssigkeit oder Ölstand. Der Prüfer stellt dir dazu Fragen, die du am Auto beantwortest. Mehr dazu
- AM (Klasse AM)
- Berechtigt zum Fahren von Kleinkrafträdern und Mopeds bis 45 km/h (max. 50 cm³ bzw. 4 kW). In vielen Bundesländern ab 15 Jahren; in der Klasse B automatisch eingeschlossen. Mehr dazu
- ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger)
- Pflichtseminar in der Probezeit nach einem schwerwiegenden (A-) oder zwei leichteren (B-)Verstößen. Es soll dein Fahrverhalten reflektieren; die Probezeit verlängert sich dann auf vier Jahre. Mehr dazu
- Ausbildungsbescheinigung
- Nachweis deiner Fahrschule, dass du Theorie und Praxis (inkl. Sonderfahrten) vollständig absolviert hast. Ohne sie kannst du nicht zur praktischen Prüfung antreten.
- Autobahnfahrt
- Eine der vorgeschriebenen Sonderfahrten der Klasse B: sicheres Auffahren, Fahren und Abfahren auf Autobahnen. Für Klasse B sind 4 solcher Fahrstunden vorgesehen.
- Automatikregelung (Schlüsselzahl 197)
- Machst du die Prüfung auf Automatik, absolvierst aber mind. 10 zusätzliche Schaltwagen-Stunden plus eine 15-minütige Testfahrt, erhältst du die Schlüsselzahl 197 – und darfst trotz Automatik-Prüfung auch Schaltwagen fahren. Mehr dazu
- B196
- Erweiterung der Klasse B für Leichtkrafträder bis 125 cm³ und max. 11 kW (wie A1). Keine zusätzliche Prüfung, aber eine vorgeschriebene Fahrschulung. Voraussetzung: mind. 5 Jahre Besitz der Klasse B und Mindestalter 25. Mehr dazu
- B197
- Die Klasse-B-Ausbildung mit Automatikregelung (Schlüsselzahl 197): Prüfung auf Automatik plus Schaltwagen-Ausbildung – ein vollwertiger Führerschein ohne Automatik-Beschränkung. Mehr dazu
- B96
- Keine eigene Klasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B durch eine kurze Schulung ohne Prüfung. Damit fährst du Gespanne über 3.500 kg bis maximal 4.250 kg zulässiger Gesamtmasse. Ob B96 reicht, entscheidet die Summe der eingetragenen Gewichte von Zugfahrzeug und Anhänger. Mehr dazu
- BF17 (Begleitetes Fahren ab 17)
- Mit BF17 machst du den Führerschein der Klasse B schon mit 17 und fährst danach mit einer eingetragenen Begleitperson. Ab dem 18. Geburtstag fährst du allein – das frühe Üben senkt nachweislich das Unfallrisiko von Fahranfängern. Mehr dazu
- Eingeschlossene Klassen
- Mit manchen Klassen bekommst du weitere automatisch dazu. Die Klasse B schließt z. B. AM und L mit ein – du darfst damit auch Mopeds (bis 45 km/h) und bestimmte langsame Zugmaschinen fahren.
- Erste-Hilfe-Kurs
- Für jeden Führerschein verpflichtend: 9 Unterrichtseinheiten in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Er gilt zeitlich unbegrenzt und muss nur einmal absolviert werden. Mehr dazu
- Fahreignungsregister (Flensburg)
- Das beim Kraftfahrt-Bundesamt geführte Register, in dem Verkehrsverstöße als Punkte (1–3 je nach Schwere) gespeichert werden. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen; davor folgen Ermahnung (4–5) und Verwarnung (6–7).
- Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
- Scheckkarte, die seit dem 23.05.2021 die Schlüsselzahl 95 ersetzt. Berufskraftfahrer weisen damit ihre Weiterbildung nach und führen sie bei gewerblichen Fahrten stets mit. Mehr dazu
- FES (Fahreignungsseminar)
- Freiwilliges Seminar, mit dem du bei 1 bis 5 Punkten einen Punkt abbauen kannst – einmal in fünf Jahren. Es kombiniert einen verkehrspädagogischen und einen verkehrspsychologischen Teil. Mehr dazu
- Grundbetrag
- Der Grundpreis der Fahrschule für die organisatorische Betreuung deiner Ausbildung – Anmeldung, Verwaltung, Lehrmaterial und Theorieunterricht. Fahrstunden, Prüfungen und Gebühren kommen separat dazu.
- Klasse L vs. T
- Beide gelten für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Klasse L erlaubt bis 40 km/h (mit Anhänger 25 km/h), Klasse T bis 60 km/h und ist umfangreicher – T schließt L mit ein. Mehr dazu
- Mofa-Prüfbescheinigung
- Für ein Mofa bis 25 km/h brauchst du keinen Führerschein, sondern nur die Mofa-Prüfbescheinigung. Sie ist bereits ab 15 Jahren möglich – meist über eine theoretische Ausbildung mit Prüfung. Mehr dazu
- Nachtfahrt (Beleuchtungsfahrt)
- Teil der Sonderfahrten der Klasse B: Fahren bei Dämmerung oder Dunkelheit – richtiger Umgang mit Beleuchtung, Blendung und schlechterer Sicht. Für Klasse B sind 3 Fahrstunden vorgeschrieben.
- Probezeit
- Nach deiner ersten Fahrerlaubnis gilt eine zweijährige Probezeit. Schwerere Verstöße in dieser Zeit führen zu Maßnahmen wie dem Aufbauseminar (ASF) und einer Verlängerung auf vier Jahre.
- Prüfauftrag
- Die Freigabe der Führerscheinstelle, mit der deine Fahrschule dich bei TÜV/DEKRA zur Prüfung anmelden darf. Erst wenn der Prüfauftrag vorliegt, können Termine vergeben werden.
- Schlüsselzahl 95 (Code 95)
- Früherer Eintrag im Führerschein für die Berufskraftfahrer-Qualifikation, jeweils 5 Jahre gültig (35 Std. Weiterbildung). Seit 2021 wird sie über den separaten Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dokumentiert. Mehr dazu
- Sehtest
- Einfacher Test deiner Sehschärfe für den Führerschein-Antrag, z. B. beim Optiker oder Augenarzt. Für den Antrag ist er maximal zwei Jahre gültig. Mehr dazu
- Sonderfahrten
- Gesetzlich vorgeschriebene Pflicht-Fahrstunden zusätzlich zu den normalen Übungsstunden. Für Klasse B sind das 12: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten (je 45 Min.). Mehr dazu
- Überlandfahrt
- Eine der Sonderfahrten: Fahren auf Landstraßen außerhalb von Ortschaften – höhere Geschwindigkeit, Überholen, Kurven. Für Klasse B sind 5 Überlandfahrten vorgeschrieben.
- Zulässige Gesamtmasse (zG)
- Das maximal erlaubte Gewicht eines Fahrzeugs samt Ladung, Insassen und Anhänger – nicht das Leergewicht. Die zG entscheidet, welche Klasse du brauchst: Klasse B gilt z. B. bis 3.500 kg.
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