AGB & Ausbildungsbedingungen
Diese Ausbildungsbedingungen geben dir einen transparenten Überblick über die wichtigsten Regeln für deine Ausbildung bei der Fahrschule Hercht. Maßgeblich bleibt immer der individuelle Ausbildungsvertrag, den du mit uns abschließt.
Stand: Juni 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Serviceleistungen der Fahrschule Hercht.
Steven Hercht und Marcus Hercht GbRSchachtweg 22
38440 Wolfsburg
Telefon: +49 5361 8938136
E-Mail: info@fahrschule-hercht.de
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Du kannst dich online, telefonisch, per E-Mail oder persönlich bei uns anmelden. Der Ausbildungsvertrag kommt zustande, wenn deine Anmeldung von uns angenommen und der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde. Bei minderjährigen Fahrschülerinnen und Fahrschülern ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Du bist dafür verantwortlich, dass deine Angaben vollständig und richtig sind, insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten, gewünschte Führerscheinklasse und Angaben zu Vorbesitz oder Einschränkungen.
3. Leistungsumfang
Wir bilden nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften aus, insbesondere nach Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrschüler-Ausbildungsordnung und Fahrlehrergesetz. Je nach Klasse umfasst die Ausbildung Theorieunterricht, praktische Fahrstunden, Sonderfahrten, Prüfungsvorbereitung sowie organisatorische Begleitung.
Die Anzahl der notwendigen Übungsstunden hängt von deinem individuellen Lernfortschritt ab. Eine bestimmte Dauer der Ausbildung oder ein bestimmter Prüfungserfolg kann deshalb nicht garantiert werden.
4. Preise und Zahlung
Die aktuellen Preisbestandteile findest du in unseren Preislisten und auf der Seite Preise & Leistungen. Der Gesamtpreis ergibt sich je nach Klasse aus Grundbetrag, Lernmaterial, Übungsstunden, Sonderfahrten, Vorstellungsentgelten, ggf. Weiterbildungsentgelten sowie Gebühren Dritter.
Gebühren der Prüforganisation, der Führerscheinstelle, für Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest, ärztliche Untersuchungen oder ähnliche Nachweise werden von Dritten erhoben und können sich ändern.
Eine klassische Ratenzahlung wird nicht angeboten. Die Kosten fallen entsprechend dem Ausbildungsfortschritt an: Fahrstunden sind direkt nach ihrer Durchführung zu bezahlen, Lernmaterialien und sonstige Unterlagen bei Erhalt. Für weitere Preisbestandteile richtet sich die Fälligkeit nach dem Ausbildungsvertrag bzw. der jeweiligen Rechnung. Wir können die Anmeldung zu Prüfungen davon abhängig machen, dass fällige Beträge ausgeglichen sind.
5. Termine und Absagen
Fahrstunden und Schulungstermine werden individuell vereinbart. Wenn du einen Termin nicht wahrnehmen kannst, sag bitte so früh wie möglich ab, damit wir den Termin anderweitig vergeben können.
Für kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine können Ausfallkosten entstehen, soweit dies im Ausbildungsvertrag, in der Preisliste oder in einer gesonderten Terminvereinbarung geregelt ist. Das gilt nicht, wenn du den Ausfall nicht zu vertreten hast.
Müssen wir einen Termin absagen, zum Beispiel wegen Krankheit, Fahrzeugausfall oder höherer Gewalt, entstehen dir dadurch keine Kosten. Wir bieten dir schnellstmöglich einen Ersatztermin an.
6. Pflichten während der Ausbildung
Du verpflichtest dich, pünktlich und fahrtüchtig zu erscheinen. Alkohol, Drogen oder Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, schließen eine Fahrstunde aus. Erforderliche Sehhilfen sind mitzubringen und während der Fahrt zu tragen.
Änderungen deiner persönlichen Daten, deiner Erreichbarkeit oder deines Führerscheinstatus teilst du uns bitte unverzüglich mit.
7. Prüfungen
Die theoretische und praktische Prüfung wird nicht von uns, sondern durch die zuständige Prüforganisation abgenommen. Wir melden dich zur Prüfung an, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dein Ausbildungsstand dafür geeignet ist.
Prüfungstermine hängen von der Verfügbarkeit der Prüforganisation ab. Eine Garantie für bestimmte Termine können wir nicht übernehmen.
8. Kündigung und Fahrschulwechsel
Der Ausbildungsvertrag kann im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet. Noch nicht in Anspruch genommene, bereits bezahlte Leistungen werden nach Maßgabe des Ausbildungsvertrags berücksichtigt.
Bei einem Wechsel zu oder von einer anderen Fahrschule stellen wir die gesetzlich vorgesehenen Ausbildungsnachweise aus bzw. berücksichtigen vorhandene Nachweise.
9. Haftung
Während der praktischen Ausbildung gilt der Fahrlehrer bzw. die Fahrlehrerin rechtlich als Fahrzeugführer. Unsere Ausbildungsfahrzeuge sind entsprechend versichert.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
10. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
11. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
